Energieberatung/Fördermittel: Neuregelung der Fördermittel
Förderungen 2012: Die wichtigsten Änderungen

Zum Jahreswechsel sind einige Änderungen zur Förderung von energetischen Sanierungen und Maßnahmen zum Umweltschutz in Kraft getreten. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.
Die KfW-Bankengruppe weitet 2012 die Förderung für Sanierungen von Wohngebäuden aus. Im Programm "Energieeffizient Sanieren" können private Bauherren mit max. zwei Wohneinheiten statt eines zinsverbilligten Kredits (Effektivzinssatz aktuell 1 Prozent in allen Laufzeiten) auch einen Investitionszuschuss bekommen. Die Höhe der Investitionszuschüsse wird ab 1. Januar 2012 auf bis zu 20 Prozent der Investitionssumme (max. 15.000 EUR) steigen.
Unterstützung durch Energieberater förderfähig
Die Unterstützung durch einen professionellen Energieberater während einer energetischen Sanierung wird von der KfW in Höhe von 50 Prozent der Kosten unterstützt. Der Förderhöchstbetrag erhöht sich ab Januar 2012 auf 4.000 EUR (vorher: 2.000 EUR).
Optimierung der Wärmeverteilung jetzt als Einzelmaßnahme förderfähig
Ab April 2012 wird die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen im Programm "Energieeffizient Sanieren" auch als Einzelmaßnahme gefördert. Das umfasst unter Anderem die richtige Einstellung der Heizungsregelung, die Abstimmung der einzelnen Teile der Heizungsanlage oder den Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen.
Neu: "KfW-Effienzhaus Denkmal"
Mit dem neuen Förderstandard "KfW-Effizienzhaus Denkmal" wird eine vereinfachte Förderung für denkmalgeschützte und darüber hinaus für besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingeführt.
Neu: Förderung für "Altersgerechtes Haus"
Barrierereduziertes Wohnen bleibt mit dem Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen"ein Schwerpunkt. Neu ist die Einführung des Förderstandards "Altersgerechtes Haus" für umfassende Modernisierungen mit dem Ziel eines weitgehend barrierereduzierten Hauses.
Unterstützt werden zudem Modernisierungsmaßnahmen zum Abbau von Barrieren, z.B. der Umbau von Bädern, Verbreiterung von Wohnungsfluren, Einbau von Aufzügen oder Anbau von Balkonen.
Eine Übersicht über die KfW-Wohnförderung finden Sie unter www.kfw.de/infografik
Geld für Partikelfilter-Nachrüstung
Die Neuauflage des Förderprogramms zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern ist ab 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Es können Nachrüstungen gefördert werden, die zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2012 erfolgen.
Fahrzeughalter können für die Nachrüstung ihres Fahrzeuges 330 Euro Barzuschuss vom Staat erhalten. Dazu stellt das Bundesumweltministerium 30 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel reichen für rund 90.000 Nachrüstungen.
Die verwaltungsmäßige Abwicklung des Förderprogramms erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) in Eschborn. Antragsformulare stehen ab dem 1. Februar 2012 unter www.bafa.de zur Verfügung.
Geplant: Förderung von KWK-Anlagen
Die Bundesregierung plant, die zusätzliche Förderung von Mini-Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) im nächsten Jahr wieder zu aktivieren und damit die Aussetzung der Förderung zu beenden. Ein neues Mini-KWK-Impulsprogramm soll zum 01.04.2012 aufgelegt werden. Anders als bei dem letzten Impulsprogramm soll die Förderung nur für Anlagen bis 20 kW elektrischer Leistung erfolgen, sowie wesentlich geringer ausfallen und an sehr hohe Auflagen geknüpft werden. Lagen die Fördersätze bei dem Impulsprogramm von 2008 zum Teil weit über 10.000 Euro, liegt der Spitzenfördersatz im aktuellen Entwurf bei 3.500 Euro.
Förderung für Solaranlagen wird gesenkt
Zurückgefahren wird 2012 die Förderung von Solaranlagen. Privatleute, die im nächsten Jahr eine Anlage bis 30 kW installieren, erhalten von ihrem Netzbetreiber je eingespeister Kilowattstunde (kWh) nur noch 24,43 Cent. Bisher gab es dafür 28,74 Cent. Den neuen Förderbetrag gibt es auf Antrag 30 Jahre lang.
Die Kosten für die Energiewende werden die Verbraucher dagegen erstmals ab 2013 zu spüren bekommen. Um die höheren Kosten für die Förderung von Ökostrom aufzufangen, wird die sogenannte EEG-Umlage auf bis zu 4,74 Cent je Kilowattstunde steigen. Damit verteuert sich auch der Preis einer Kilowattstunde Strom entprechend.
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