Energieberatung/Fördermittel: Förderprogramm der Stadtwerke Wismar
Erdgas – umweltbewusst fahren und sparen

Uns ist das Klima etwas wert: Wer clever ist und sich ein Erdgasfahrzeug zulegt, profitiert vom Förderprogramm der Stadtwerke Wismar – und wer sein altes Fahrzeug umrüstet übrigens auch.
Der Elektro-Mobilität gehört die Zukunft – so hört und liest man es allenthalben. Und keine Frage: Die technische Entwicklung von Elektro-Fahrzeugen schreitet rasant voran. Doch was die Reichweiten und die Ladezeiten angeht, muss in den kommenden Jahren noch nachgebessert werden.
Bis es soweit ist, dass Elektromotoren die herkömmlichen Benzin- und Diesel-Antriebe vollständig ersetzen, sollte man sich auf die umweltschonendste Alternative konzentrieren: den Erdgas-Antrieb. Die Stadtwerke Wismar unterstützen deshalb die Zulassung neuer Erdgasfahrzeuge oder die Umrüstung – ihren Kunden zuliebe, und dem Klima- und Umweltschutz.
Sauber und clever mit Erdgas fahren
Mit satten 200 Euro bezuschussen die Stadtwerke die Zulassung eines Erdgasfahrzeuges oder die Umrüstung eines alten Wagens zum Erdgas-Kfz. Die Förderung für Erdgas-Taxis beträgt dabei sogar 500 Euro. Der Zuschuss kann bei den Stadtwerken Wismar durch Anbringung eines Werbeaufklebers für Erdgasfahrzeuge eingelöst werden.
Ab Förderbeginn beträgt die Laufzeit der Werbegestaltung 24 Monate. Dabei werden sowohl monovaltente wie bivalente Erdgas-Antriebe gefördert, also sowohl die „reinen“ Erdgas-Motoren als auch die, die über einen gemischten Gas-Benzin-Antrieb verfügen. Die Förderung kann bis 31. Dezember 2011 beantragt werden.
Wer kann die Fördermittel beantragen?
Voraussetzung, um in den Genuss der Förderung zu gelangen, ist der ständige Wohn- oder Firmensitz in der Hansestadt Wismar. Berechtigt sind „natürliche Personen“, „Personengesellschaften“ und „juristische Personen“, die nach dem 1. Januar 2010 Nutzer eines Erdgasfahrzeuges geworden sind. Gerade angesichts stetig steigender Benzinkosten dürfte das Förderprogramm für viele Fahrer eine attraktive Alternative darstellen.
Die Fördermittel gibt es für Erstzulassungen oder die erstmalige Umrüstung des Fahrzeugs. Dazu genügt es, die Zulassung bei den Stadtwerken vorzulegen. Dabei versteht es sich von selbst, dass die Erdgasfahrzeuge dem aktuellen Stand der Technik entsprechen müssen.
Was leider nicht möglich ist
Was wir leider nicht zulassen können, ist eine „Doppelförderung“. Das heißt, die Mittel können nur für Fahrzeuge beantragt werden, die noch keine Förderung erhalten haben. Von dieser Regelung ausgenommen sind allerdings individuelle Fördermaßnahmen der Stadtwerke Wismar oder Träger des Initiativkreises Mecklenburg-Vorpommern „Das Erdgasfahrzeug“. Ganz und gar ausgeschlossen ist die Förderung von Erdgasfahrzeugen verbundener Unternehmen bzw. Tochterunternehmen der Stadtwerke Wismar.
Erdgas tanken? In Wismar kein Problem
Das Engagement für Erdgas als Kraftstoff hat in unserer Stadt bereits eine lange Tradition. Immerhin waren es die Stadtwerke, die 1995 das erste Erdgasfahrzeug in Mecklenburg-Vorpommern präsentierten. Heutzutage kann man die klimaschonenden Fahrzeuge rund um die Uhr an der Esso-Station in der Schweriner Straße betanken.
Eine zweite Erdgastankstelle befindet sich auf dem Werksgelände des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebs in der Werftstraße. Hier haben Kunden mit einer Erdgas Tankkarte auch die Möglichkeit, bargeldlos zu bezahlen. Übrigens: Acht Erdgasbusse der EVB sind mittlerweile auf Wismars Straßen unterwegs – und die Stadtwerke haben 28 Erdgas-Kfz in ihrer Fahrzeugflotte.
Noch Fragen?
Falls Sie sich noch eingehender über das Erdgas-Förderprogramm der Stadtwerke Wismar informieren möchten, rufen Sie uns doch einfach an oder schicken Sie uns eine E-Mail: Sie erreichen unsere Mitarbeiterin Frau Maren Kontny unter Tel. 03841 233-361 oder unter maren.kontny@stadtwerke-wismar.de
Wer mehr weiß, zahlt weniger
Unter unser Rubrik Energieberatung erhalten Sie einen Überblick über Beratungsmöglichkeiten. Sie können unsere Energie-Experten direkt per E-Mail befragen, einen Blick ins Energie-Lexikon werfen oder sich über andere Förderprogramme, zum Beispiel bei beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen informieren. Aber auch über bestehende Verordnungen und Gesetze erfährt man hier Wissenswertes.
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